Wassergebühren - Wasseranschlussabgabe

Wasseranschlussabgabe (ab 1. 1. 2023)

Einheitssatz:

€ 10,38 +10 % USt.

Für den Anschluss an die Gemeindewasserleitung ist eine Wasseranschlussabgabe zu entrichten. Die Höhe der Wasseranschlussabgabe ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche bei Wohngebäuden mit der um 1 erhöhten Anzahl der an die Wasserleitung angeschlossenen Geschoße multipliziert, in allen anderen Fällen verdoppelt wird, und das Produkt um 15 % der unbebauten Fläche (maximal 500 m²) vermehrt wird.

Berechnungsbeispiel für Wasseranschlussabgabe:

Wohnhaus bestehend aus:
Kellergeschoß (angeschlossen)100 m²
Erdgeschoß (angeschlossen)120 m²
Obergeschoß (angeschlossen)100 m²
Unbebaute Fläche850 m²
Berechnung:
Hälfte der bebauten Fläche (größte Geschoßfläche mit 120 m² maßgeblich) x
(angeschlossene Geschoße + 1)

60,00 m² x (3 + 1) = 60,00 m² x 4240,00 m²
+ 15 % der unbebauten Fläche75,00 m²
Berechnungsfläche315,00 m²


Berechnungsfläche 315,00 m² x Einheitssatz € 10,38€ 3.269,70
+ 10 % USt.€ 326,97
Wasseranschlussabgabe€ 3.596,67


Ergänzungsabgabe:

Bei einer späteren Änderung der der Bemessung zugrunde gelegten Berechnungsgrundlagen ist eine Ergänzungsabgabe zu der bereits entrichteten Wasseranschlussabgabe dem Grundstückseigentümer zu berechnen. Eine Veränderung der Berechnungsfläche, die abgabenrechtlich von Bedeutung sein könnte, wird durch Errichtung von Baulichkeiten, Zu-, Um- und Aufbauten sowie durch zusätzlichen Grunderwerb bewirkt werden können. Veränderungen, die an oder auf angeschlossenen Liegenschaften vorgenommen werden und eine Änderung der Berechnungsfläche nach sich ziehen, sind binnen zwei Wochen nach ihrer Vollendung vom Abgabenschuldner der Abgabenbehörde schriftlich anzuzeigen (Veränderungsanzeige).

Ist die neue Wasseranschlussabgabe um mindestens 10%, mindestens jedoch € 8,00 höher als die bereits entrichtete, so ist eine Ergänzungsabgabe in der Höhe des Differenzbetrages vorzuschreiben.

Weitere Infos zum Thema Bauangelegenheiten

Zuständig

Formulare