Bauamt

Grundsätzlich gilt für Bauvorhaben die NÖ Bauordnung 2014, die zwischen bewilligungspflichtigen Vorhaben (§ 14), anzeigepflichtigen Vorhaben (§ 15), meldepflichtigen Vorhaben (§ 16) und bewilligungs-, anzeige- und meldefreien Vorhaben (§ 17) unterscheidet.

Die genaue Einteilung der Bauvorhaben ist hier nachzulesen. Link zur NÖ Bauordnung

Je nach Verfahrensart sind verschiedene Antragsbeilagen (§§ 18 u. 19) zur Beurteilung vorzulegen. Bei bewilligungspflichtigen Vorhaben sind die Antragsbeilagen eines behördlich konzessionierten Planverfassers in der Regel in dreifacher Ausfertigung abzugeben, bei anzeigepflichtigen Vorhaben sind die Planskizzen und Beschreibungen in zweifacher Ausfertigung beizulegen und bei meldepflichtigen Vorhaben ist die Ausführung mit einfacher Ausfertigung zu dokumentieren.

Es ist zu beachten, dass geplante Bauvorhaben zeitgerecht vor dem Baubeginn mittels schriftlichem Ansuchen um Baubewilligung oder Abgabe einer Bauanzeige bei der Baubehörde eingereicht werden. In der Regel ist von 4 bis 8 Wochen Bearbeitungszeit ab Vorlage der vollständigen Antragsbeilagen auszugehen, meldepflichtige Vorhaben sind bis spätestens 4 Wochen nach deren Ausführung der Baubehörde zu melden.

Grundsätzlich ist jeder behördlich konzessionierte Planverfasser die erste Anlaufstelle für die Planung von bewilligungspflichtigen Bauvorhaben. In allen Fällen von geplanten Bauvorhaben ist jedoch zu empfehlen, am Beginn der Planungsphase bei der Baubehörde grundlegende Informationen (Verfahrensart, Flächenwidmung, Baubestand, Richtlinien, Gebühren und Abgaben, etc.) einzuholen.

Monatlicher Bausprechtag

Jeden zweiten Dienstag im Monat begutachtet der Bausachverständige am Gemeindeamt die eingereichten Bauvorhaben. Der aktuelle Termin wird jeweils auf der Amtstafel veröffentlicht.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Terminvereinbarung am Gemeindeamt (02948/8450-14, pausackerl@hardegg.gv.at) Unterlagen für zukünftige Bauvorhaben vorbegutachten zu lassen, bzw. eine kurze Beratung durch den Bausachverständigen in Anspruch zu nehmen.


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