Eine Stadt bzw. Gemeinde mit eigenem Statut unterliegen einem eigens erlassenen Stadtrecht. Dieses besondere Recht wird von den jeweiligen Landesregierungen eingeräumt. Die Bürgermeister in Statutarstädten bzw. Statutargemeinden erfüllen ebenfalls die Pflichten von Bezirksverwaltungsbehörden im jeweiligen Gemeindegebiet.
Eine besondere Ausnahme ist Wien, da Wien grundsätzlich schon Bundesland und Stadt gleichermaßen darstellt.
Es existieren 14 verschiedene Statutarstädte in Österreich neben Wien:
- Innsbruck
- Salzburg
- Wels
- Linz
- Steyr
- Villach
- Klagenfurt
- Graz
- Waidhofen
- St. Pölten
- Krems an der Donau
- Eisenstadt
- Wiener Neustadt
- Rust
Bei Statutargemeinden handelt es sich meist um bevölkerungsreiche Städte mit besonderem Einfluss auf ihre Umgebung. Daraus resultiert meist weniger Aufsicht durch die örtliche Landesregierung. Im Ausgleich existieren in den Statutargemeinden zusätzliche Organe, wie die jeweiligen Magistrate.