Wassergebühren - Wasserbereitstellungsgebühr & Wasserbezugsgebühr

Wassergebühren (ab 1. 1. 2024)

Wasserbereitstellungsgebühr:

Bereitstellungsbetrag: € 50,-- / m³ Nennbelastung + 10 % USt.

Für die Bereitstellung des Gemeindewassers ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten.
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wassermessers mal dem Bereitstellungsbetrag.

So beträgt die jährliche Wasserbereitstellungsgebühr z.B.
für eine Nennbelastung von 3 m³ x € 50,--/m³ = € 150,-- + 10 % USt.

Die Vorschreibung der Wasserbereitstellungsgebühr erfolgt vierteljährlich und ist jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.


Wasserbezugsgebühr:

Einheitssatz: € 2,33 / m³ + 10 % USt.

Für den Wasserbezug aus der Gemeindewasserleitung ist eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten. Die Wasserbezugsgebühr ist derart zu berechnen, dass die vom Wassermesser innerhalb eines Ablesungszeitraumes (1. Jänner bis 31. Dezember) als verbraucht angezeigte Wassermenge in Kubikmeter mit der für einen Kubikmeter festgesetzten Grundgebühr vervielfacht wird. 

Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich und ist jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August, und 15. November fällig.

Anlässlich der Vorschreibung des 1. Quartals des Folgejahres erfolgt eine Abrechnung der geleisteten Teilzahlungen mit der aufgrund der Ablesung errechneten Wasserbezugsgebühr und es werden die Teilbeträge für die folgenden Quartalsvorschreibungen neu festgesetzt.

Zuständig

Formulare