Kindergartenwesen

Elternbeitrag
"Spiel- und Beschäftigungsmaterial" pro Monat€ 12,00
"Essen" pro Portion€ 4,50
"Transportkostenbeitrag für Kindergartenbus" pro Monat€ 20,00

Der Kindergartenbesuch ist für Kindergartenkinder bis 13:00 Uhr kostenlos.


Der Beitrag für die Nachmittagsbetreuung im öffentlichen Kindergarten ist nach der von den Eltern (Erziehungsberechtigten) vor Beginn des Kindergartenjahres oder später bekannt gegebenen Inanspruchnahme durch das Kind wie folgt einzuheben:

Bei angemeldetem Bedarf für das Kind pro MonatKostenbeitrag Nachmittagsbetreuung pro Monat
bis 25 Stunden€ 50,00
bis 40 Stunden€ 70,00
bis 60 Stunden€ 90,00
über 60 Stunden€ 100,00
Kostenbeitrag Betreuung nur in Verbindung mit musikalischer Früherziehung
€ 6,00

Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben die zeitliche Inanspruchnahme für jeden einzelnen Wochentag bekannt zu geben. Zur Berechnung des monatlichen Kostenbeitrages wird der Monat mit 4 Wochen angenommen. Längere oder kürzere Monate ziehen keine Erhöhung oder Verringerung des monatlichen Kostenbeitrages nach sich. Schließtage des Kindergartens gemäß § 22 Abs. 5 NÖ Kindergartengesetz 2006 führen zu keiner Änderung der bekannt gegebenen zeitlichen Inanspruchnahme sowie des zu leistenden Kostenbeitrages.

Änderungen der angegebenen zeitlichen Inanspruchnahme sind mit 1. Dezember und 1. März zulässig.

Nähere Infos zum NÖ Landeskindergarten Pleissing

Zuständig