Hundeabgabe

Zuständig

Gemäß Verordnung des Gemeinderates vom 1.1.2022 werden folgende Gebühren erhoben: 

HundeabgabeAbgabe / Jahr
für Nutzhunde€ 6,54
für Hunde mit erhöhtem Gefährungspotenzial und auffällige Hunde nach §§ 2 u. 3 NÖ Hundehaltegesetz€ 90,00
für alle übrigen Hunde€ 25,00
Kostenersatz für Hundemarke (Neuausgabe bzw. Ersatzmarke)Kostenersatz / Jahr
für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ...€ 2,50
für Nutzhunde und alle übrigen Hunde€ 2,00


Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über 3 Monate alten Hund hält.

Wird der Hund während des Jahres erworben, ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Solange keine Abmeldung des Hundes durch den Besitzer erfolgt, wird in den Folgejahren die jährliche Hundeabgabe im ersten Quartal (Fälligkeit 15. Februar) mit Lastschriftanzeige vorgeschrieben.

Zum Formular Hundeanmeldung

Zum Online-Formular Hundeanmeldung

Zum Formular Hundeabmeldung

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