Flächenwidmung

Der Flächenwidmungsplan, in dem die Widmungsart für jedes einzelne Grundstück dargestellt ist, liegt am Gemeindeamt auf.

Während der Amtsstunden kann in den öffentlichen Plan Einsicht genommen werden.

Besondere Bedeutung hat der Flächenwidmungsplan im Zusammenhang mit Bauverfahren, da in diesem Plan die Bebaubarkeit von Grundstücken geregelt ist. Die Raumordnung stellt eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens dar, da das Baugrundstück, bzw. die entsprechende Teilfläche in der Regel die Widmung "Bauland" aufweisen muss.


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