Öffentliche Veranstaltungen sind spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin mit dem entsprechenden Anmeldeformular und den erforderlichen Beilagen am Gemeindeamt anzumelden. Veranstaltungen mit mehr als 3.000 zu erwartenden Besuchern sind spätestens 8 Wochen vor dem Termin bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn anzumelden.
Gebühren für die Veranstaltungsanmeldung:
- Bundesabgabe: € 14,30
- Verwaltungsabgabe: € 49,20 (für eine Veranstaltungsdauer bis zu 3 Tagen)
Eine detaillierte Übersicht über die geltenden Richtlinien finden Sie im NÖ Veranstaltungsgesetz.
Öffentliche Veranstaltungen dürfen nur in geeigneten, von der Behörde genehmigten Veranstaltungsbetriebsstätten durchgeführt werden. Sollte die Bewilligung einer neuen Veranstaltungsbetriebsstätte erforderlich sein, ist zeitgerecht (etwa 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin) mit dem entsprechenden Formular und der Beilage der erforderlichen Konzepte um Bewilligung anzusuchen.
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